Ladestationen mit Fuhrparkförderung
Ladestationen für Ihren Fuhrpark mit attraktiver KfW-Förderung
Ladestationen für Ihren Fuhrpark mit attraktiver KfW-Förderung
Wer Elektromobilität erfolgreich in seinen Fuhrpark integrieren will, sollte auch an den Aufbau einer Ladeinfrastruktur am Standort denken. Als wichtiger Baustein für den effizienten und wirtschaftlichen Betrieb Ihrer E-Fahrzeuge machen eigene Ladestationen das Laden einfacher, schaffen Kostentransparenz und erhöhen die Akzeptanz von Elektromobilität. Starten Sie jetzt damit und profitieren Sie von attraktiven staatlichen Fördergeldern. Wir unterstützen Sie dabei umfassend mit unserem Know-how beim Thema Förderungen, individuellen Ladelösungen und dem passenden Ökostrom-Angebot.
Ihre Vorteile
- 900 Euro Förderung je Ladepunkt, der mit Ökostrom betrieben wird
- Maximale Zuschusshöhe von 45.000 Euro je Standort
- Attraktive Argumente, um Ihre Fahrer von Elektromobilität zu überzeugen
- Wichtiger Schritt zum CO2-neutralen Fahren
- Alles aus einer Hand: Beratung, Planung und Implementierung
Ihr Partner für zukunftsfähige Ladelösungen
Wussten Sie, dass Ihnen die
Smart Charging-Funktion
der Alphabet App das Laden und digitale Bezahlen ermöglicht?
So erhalten Sie 900 Euro KfW Förderung
Sie können die Förderung für das Laden am Standort direkt bei der KfW beantragen. Wir helfen bei der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Auszahlung - von der Bereitstellung der passenden, förderfähigen Wallbox, über die Installation bis hin zum Ökostrom.
Weitere Informationen zur KfW Förderung
Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen
- Der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung - Der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten - Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
- Unternehmen - Einzelunternehmer - Freiberufler - Kommunale Unternehmen - Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände* Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen * Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förderprodukt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.
- Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, damit der Zuschuss in Höhe von 900 Euro ausbezahlt wird - Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort - Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre zweckentsprechend zu nutzen - Das jeweilige Unternehmen oder die jeweilige Kommune muss den Förderantrag selbst bei der KfW stellen - Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen
Wichtig: Die Ladestation - hat genau 22 kW Ladeleistung - kann intelligent gesteuert werden und mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren
Ladestationen gelten als intelligent, wenn sie sich vernetzen lassen und in das Energieversorgungssystem eingebunden werden können.
1. Zuschuss beantragen Bevor die Ladestation bestellt wird, muss der Antrag direkt im KfW-Zuschussportal gestellt werden. 2. Identität nachweisen und Ladestation installieren Sobald die Antragsbestätigung für den Zuschuss eingegangen ist, muss die Ladestation durch einen Fachbetrieb installiert werden. 3. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten Ladestation eingebaut? Dann kann im KfW-Zuschussportal die Durchführung des Vorhabens bestätigt werden: - Dazu müssen alle Rechnungen für Kauf und Installation hochgeladen werden - Zusätzlich müssen einige Angaben gemacht werden, die anonymisiert weiterverarbeitet werden. - Anschließend wird der Zuschuss auf das angegebene Konto ausgezahlt.