Allgemeine Geschäftsbedingungen: Alphabet Gebrauchtwagen

(Stand: 07/2019)

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich, Einbeziehung

1.1.1 Die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH (nachstehend ALPHABET genannt) betreibt eine Auktionsplattform namens Alphabet Used Cars (AUC).

1.1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) finden Anwendung auf alle Online-Auktionen, Verkäufe zu Festpreisen und Verkäufe per Telefon und E-Mail über Fahrzeuge und Zubehör, die über die AUC abgewickelt werden (nachstehend „Verkäufe“ genannt).

1.1.3 Diese AGB sind auf der AUC-Website (www.alphabet-used-cars.de) druckfähig hinterlegt. Der Einbeziehung dieser AGB stimmt der Käufer durch die erstmalige und jede weitere Nutzung der AUC zu. Auf Änderungen dieser AGB wird vor der ersten auf die jeweilige Änderung folgenden Nutzung durch den Käufer hingewiesen. Ab dieser Nutzung finden für den Käufer die geänderten AGB Anwendung.

1.2 Anbindungsvoraussetzungen

1.2.1 Zu sämtlichen genannten Verkäufen sind ausschließlich von ALPHABET ausgewählte, in Deutschland ansässige Gewerbetreibende zugelassen. Käufer haben vor ihrer Anbindung die Selbstauskunft von ALPHABET mit allen nach dem Geldwäschegesetz benötigten Informationen unterschrieben vorzulegen. Zudem muss ein aktueller Handelsregisterauszug des Käufers (nicht älter als sechs Monate), ggf. der Gewerbeschein und eine Kopie eines gültigen Personalausweises / Reisepasses von der Person, die die Selbstauskunft unterschrieben hat, eingereicht werden. Diese Person muss sich zudem mithilfe des Postident-Verfahrens legitimieren. Der Postident-Coupon wird durch ALPHABET an den Käufer versendet. Eine Vertretung bedarf der schriftlichen Vollmacht des Käufers. Der Widerruf einer erteilten Vollmacht ist ALPHABET unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer diese Mitteilung, haftet er ALPHABET gegenüber nach den Grundsätzen der Duldungs- bzw. Anscheinsvollmacht. ALPHABET kann den Nachweis der gewerblichen Tätigkeit eines Käufers jederzeit erneut anfordern.

1.2.2 Der Käufer verpflichtet sich, bei erstmaligem Geschäftskontakt ALPHABET eine ihm erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) unverzüglich mitzuteilen. Diese USt-IdNr. wird für die Vertragsbeziehung zwischen ALPHABET und dem Käufer verwandt, solange diese nicht von dem Käufer schriftlich widerrufen wird. Mit der Nutzung der AUC bestätigt der Käufer, dass die Vertragsbeziehung mit ALPHABET seinem umsatzsteuerrechtlichen Unternehmen zuzuordnen ist.

1.3 Rechtliche Stellung von Alphabet

ALPHABET versteigert Fahrzeuge / Zubehör im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. ALPHABET zieht den Kaufpreis zuzüglich Ersteigerungsgebühr im eigenen Namen ein.

1.4 Gebühren

Sämtliche Gebühren, wie die Ersteigerungs-, Stand-, und Verzugs-Bearbeitungsgebühr, sowie alle sonstigen Gebühren sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen, welche diesen AGB als Anlage beigefügt ist. Diese Preisliste ist zusammen mit den AGB auf der Website von ALPHABET druckfähig hinterlegt oder wird auf Wunsch zugesandt.

 

2. Versteigerungsbedingungen

2.1 Anbindung und Nutzung

2.1.1 Um die AUC nutzen zu können, muss der Käufer von ALPHABET angebunden worden sein. Ein Anspruch auf Anbindung besteht nicht. Die Anbindung ist kostenlos und erfolgt nach vollständiger Angabe der von ALPHABET abgefragten Daten.

2.1.2 Sobald ALPHABET die Anbindung des Käufers vorgenommen hat, erhält dieser einen Usernamen und die Aufforderung, ein Passwort zur Identifizierung seiner Gebote zu benennen. Dieses Passwort darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Käufer hat das Passwort geheim zu halten. Für einen eventuellen Missbrauch des Passwortes haftet der Käufer, es sei denn, ALPHABET hat den Missbrauch zu vertreten.

2.1.3 Der Käufer ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten, die sich nach deren Mitteilung an ALPHABET ergeben, ALPHABET unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

2.1.4 ALPHABET ist berechtigt, die Anbindung ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. zu beenden. Eine Anbindung kann insbesondere verweigert bzw. beendet werden bei:

  • falschen oder unterlassenen Angaben im Zuge oder nach der Anbindung
  • Missbrauch der AUC
  • Verletzung von Rechten Dritter
  • Beschädigung, Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der AUC
  • Verzug / Nichterfüllung von Kaufverträgen
  • rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Käufer und ALPHABET
  • Verstößen gegen diese (ggf. geänderte) AGB
  • Widerspruch gegen diese (ggf. geänderte) AGB
  • Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Käufers oder bei Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.

2.1.5 Der Käufer ist berechtigt, sich jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung bei AUC abzumelden.

2.1.6 Der Käufer darf die AUC nur in bestimmungsgemäßer Weise nutzen. Eine Nutzung durch oder Zugänglichmachung für Dritte ist unzulässig. ALPHABET kann die AUC jederzeit erweitern oder einschränken.

2.1.7 Die von ALPHABET zur Verfügung gestellten Bilder und Zustandsberichte dürfen vom Käufer ohne Zustimmung von ALPHABET nicht verwendet werden.

2.1.8 Es ist Käufern untersagt, Kontaktdaten und Adressen sowie sonstige Inhalte, die sich auf der Auktions-Website von ALPHABET befinden, für kommerzielle Werbung zu nutzen.

2.2 Durchführung von Auktionen

Die Termine der Online-Auktionen werden auf der Website von AUC bekannt gegeben. Jede Online-Auktion hat eine festgelegte Laufzeit. ALPHABET behält sich allerdings vor, diese Laufzeit zu verkürzen oder zu verlängern oder Online-Auktionen ohne Abschluss eines Kaufvertrages abzubrechen.

Die für die Auktionen maßgebliche Währung ist der Euro.

Dem Käufer ist es nicht gestattet, bei derselben Online-Auktion unter Verwendung eines weiteren Nutzerzugangs Gebote abzugeben oder bei einer Auktion durch Einschaltung Dritter Gebote abgeben zu lassen. Die Abgabe eines Gebotes ist nur gültig, wenn es unter Einhaltung des von ALPHABET vorgegebenen Verfahrens abgegeben wird. ALPHABET behält sich vor, Gebote ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Durch ein Gebot wird ein verbindliches Angebot zum Erwerb des Fahrzeuges / Zubehörs abgegeben. Erklärt ein Käufer, er habe kein oder kein wirksames Gebot abgegeben, trägt er hierfür die Beweislast.

Sollte ein Zustandsbericht eines Sachverständigenbüros vorliegen, ist dieser auf der Website von AUC abrufbar.

​​​​​​Die in der Auktionsbeschreibung enthaltenen Angaben entbinden den Käufer nicht von einer Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges / Zubehörs vor Ort. Die Käufer tragen das Risiko, dass sie offensichtliche Mängel und / oder Abweichungen nicht erkennen. Dazu gehören auch Abweichungen von Ausstattungsvarianten oder -komponenten. ALPHABET empfiehlt deshalb dem Käufer dringend, sich das Fahrzeug bei Abholung vor Ort genau anzusehen. Offensichtlich erkennbare Mängel / Abweichungen von der Auktionsbeschreibung gelten als genehmigt und berechtigen nicht zu einer Reklamation. Angaben über Ausstattung, Zubehör, Laufleistung und Unfallschäden erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und dienen nur als Orientierungshilfe.

Nach Beendigung der Online-Auktion werden die eingegangenen Gebote geprüft und nach Erreichen des Mindestpreises der Zuschlag an den Höchstbietenden erteilt. Liegen zwei gleiche Höchstgebote vor, so erhält dasjenige den Zuschlag, welches zuerst abgegeben wurde. Ein Anspruch des Höchstbietenden auf den Zuschlag besteht nicht.

Liegt das Höchstgebot unter dem von ALPHABET festgelegten Mindestpreis, kann ALPHABET dieses Gebot unter Vorbehalt annehmen. In einem solchen Fall wird dieser Vorbehalt auf der Auktions-Website von AUC ausdrücklich angezeigt. Nimmt ALPHABET ein solches Gebot im Anschluss an die Auktion an, wird der Kaufvertrag von ALPHABET für vorbehaltlos erklärt und der Käufer erhält den endgültigen Zuschlag. Wird die Zustimmung verweigert, kommt kein Kaufvertrag mit ALPHABET zustande. Bei einem Vorbehaltskauf ist der Käufer für einen Zeitraum von zwei Bankarbeitstagen nach Auktion an sein Gebot gebunden.

Erhält der Käufer den Zuschlag, wird er per E-Mail informiert und es kommt ein Kaufvertrag zwischen ALPHABET und dem Käufer zustande.

Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung, wie Elementarschäden, Diebstahl und / oder nicht zu vertretende Sachbeschädigung trägt ALPHABET bis zum Zeitpunkt des Zuschlages. Nach erfolgtem Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

Wird ein geschlossener Kaufvertrag rückabgewickelt, verbleibt die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung bis zur Rückgabe des Fahrzeugs bzw. Zubehörs an ALPHABET beim Käufer.

2.3 Kaufpreis

Die zugeschlagenen Gebotspreise sind grundsätzlich Brutto-Preise, d. h. sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Hierauf ist eine Ersteigerungsgebühr zu entrichten. Sollte es sich in Ausnahmefällen um Netto-Preise handeln, wird ALPHABET hierauf ausdrücklich schriftlich hinweisen.

Der zugeschlagene Gebotspreis wird mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (Zuschlag) sofort fällig. Er ist bargeldlos von einem deutschen Bankkonto des Käufers zu entrichten. Im Falle einer Abweichung muss zuvor mit ALPHABET eine Abstimmung erfolgen.

Der zugeschlagene Gebotspreis gilt ab Standort des jeweiligen Fahrzeuges / Zubehörs. Etwaige Überführungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Es obliegt somit dem Käufer, bei seinem Gebot den jeweiligen Standort des Fahrzeuges / Zubehörs zu beachten.

Soweit der Käufer an einem Auktionstag mehrere Fahrzeuge / Zubehörteile ersteigert, behält sich ALPHABET vor, die Freigabe zur Abholung erst nach vollständiger Bezahlung aller von ihm an diesem Auktionstag ersteigerten Fahrzeuge / Zubehörteile zu erteilen.

2.4 Pflichten des Käufers / Rechte von ALPHABET

Der Zuschlag verpflichtet den Käufer zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises, einschließlich sämtlicher anfallenden Gebühren und zur sofortigen Abnahme des Fahrzeuges / Zubehörs. Gemäß § 286 Abs. 1 S. 1 BGB tritt Verzug bereits mit Zugang der in der Rechnung enthaltenen Zahlungsaufforderung ein. Eine Fristsetzung ist für den Verzugseintritt nicht erforderlich.

Die Zahlung kann per Überweisung oder Blitzüberweisung geleistet werden.

​​​​​​Das Eigentum an dem ersteigerten Fahrzeug / Zubehör geht erst nach vollständigem unwiderruflichem Eingang des Kaufpreises auf dem Konto von ALPHABET auf den Käufer über.

Das ersteigerte Fahrzeug / Zubehör ist vom Käufer innerhalb von sechs Werktagen nach Rechnungsstellung vom Standort des ersteigerten Fahrzeuges abzuholen.

​​​​​​Für einen Zeitraum von sechs Werktagen nach Rechnungsstellung berechnet ALPHABET für die Standzeit eines Fahrzeuges auf dem von ALPHABET angezeigten Abholstandort keine Standgebühren. Ein Verwahrungsvertrag über das Fahrzeug kommt in keinem Fall zustande.

Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb von sechs Werktagen nach Rechnungsstellung abholen, wird ALPHABET Standgebühren berechnen und / oder das Fahrzeug auf Kosten des Käufers abschleppen oder sicherstellen lassen. Diese Standgebühren werden als Vertragsstrafe geltend gemacht. Die Höhe dieser Standgebühren ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste von ALPHABET.

Nach erfolgtem Zahlungseingang bei ALPHABET, erfolgt der Versand der Fahrzeugpapiere (ZLB I und ZLB II) per Post an den Käufer. Die Kosten für den Versand trägt ALPHABET, das Risiko trägt der Käufer. Sollten Fahrzeugpapiere oder Teile hiervon abhandengekommen sein und ein Aufgebotsverfahren o. ä. notwendig werden, hat der Käufer die ALPHABET hierfür entstehenden Kosten zu erstatten.

ALPHABET hat ein Zurückbehaltungsrecht an den Fahrzeugdokumenten und den Fahrzeugen bis alle Forderungen von ALPHABET gegen den Käufer auch aus anderen Auktionen / der bestehenden Geschäftsbeziehung beglichen sind. Für den Fall, dass der Käufer die Abnahme verweigert und / oder den Kaufpreis auch nach einer schriftlichen Fristsetzung durch ALPHABET nicht bezahlt, ist ALPHABET berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

​​​​​​Für den Fall, dass ALPHABET von einem Kaufvertrag zurücktritt, ist ALPHABET berechtigt, das Fahrzeug / Zubehör erneut zu versteigern. Wird bei dieser Auktion der von dem Käufer geschuldete Kaufpreis nicht erzielt, kann ALPHABET das Fahrzeug / Zubehör in eine weitere, für das Fahrzeug geeignete Auktion stellen oder zu dem niedrigeren Gebotspreis den Zuschlag erteilen. Dieser ist auf den von dem Erstkäufer geschuldeten Kaufpreis anzurechnen. Der sich ergebende Differenzbetrag zuzüglich Standgebühren ab dem 7. Tag nach Rechnungsstellung ist von dem Erstkäufer zu zahlen. Die Forderung ist mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.

Auch wenn bei einer erneuten Versteigerung ein Mehrerlös erzielt wird, bleibt die Verpflichtung des Erstkäufers zur Tragung weiterer anfallender Standgebühren bestehen. Er hat keinen Anspruch auf Verrechnung mit dem erzielten Mehrerlös.

Der Käufer ist verpflichtet, nach Übergabe des Fahrzeuges Mängel sowie fehlendes Zubehör unverzüglich schriftlich zu rügen. Als unverzüglich gilt eine Rüge dann, wenn sie bis 24.00 Uhr des auf die Übergabe folgenden Tages erfolgt. Sollte das Fahrzeug im Auftrage des Käufers an ein Transportunternehmen übergeben werden, ist bei Übergabe an diesen eine Transport-Übergabebescheinigung zu erstellen. In dieser Transport-Übergabebescheinigung sind festgestellte sichtbare Schäden aufzunehmen. Für bei dem Transport entstehende Schäden am Fahrzeug haftet ausschließlich das Transportunternehmen. Im Falle der Übergabe an ein Transportunternehmen verlängert sich die Rügefrist bis 24.00 Uhr des Tages nach Übergabe des Fahrzeuges durch das Transportunternehmen an den Käufer. Sollte innerhalb dieser Fristen eine präzise Mängeldiagnose nicht möglich sein, hat dennoch die generelle Rüge des Mangels innerhalb dieser Fristen zu erfolgen. Mängel sind schriftlich zu rügen. Spätere sowie mündliche / fernmündliche Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden. ALPHABET wird die schriftlich gerügten Mängel prüfen und den Käufer über das Ergebnis der Prüfung der Rüge schriftlich informieren. Auch bei einer Selbstbeseitigung eines Mangels durch den Käufer bestehen keine Ansprüche aus § 437 BGB (s. Ziffer 3.1). Eine Mängelrüge entbindet den Käufer nicht von der Pflicht der vollständigen Kaufpreiszahlung.

Sollten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu einem Zeitpunkt gegen den Käufer geltend gemacht werden, zu dem er zwar Besitzer, aber noch nicht Eigentümer des ersteigerten Fahrzeuges / Zubehörs ist, hat der Käufer den die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger auf den Eigentumsvorbehalt von ALPHABET hinzuweisen und ALPHABET über die gegen ihn eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Sollte der Käufer es unterlassen, auf den Eigentumsvorbehalt von ALPHABET hinzuweisen, haftet er ALPHABET, über den Kaufpreis hinausgehend, für jeden weiteren, hieraus resultierenden Schaden.

2.5 Transport

Der Käufer hat für den Transport zur Abholung des Fahrzeuges folgende Möglichkeiten:

  • Beauftragung eines Transportunternehmens durch Käufer
  • Selbstabholung

Die Übernahme des Fahrzeuges bzw. des Zubehörs kann werktags (außer samstags) zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr an dem jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen.

Für die Abholung des Fahrzeuges / Zubehörs sind vorzuweisen:

  • Spezifisches Dokument „Kfz-Freigabe“ (bei Abholung durch Dritte oder Spedition mit vollständig ausgefüllter Passage „Abholvollmacht“);
  • Personalausweis / Reisepass (bei Abholung durch Spedition: Frachtauftrag).

 

3. Sachmängel, Haftung von ALPHABET

​​​​​​​Bei gebrauchten Sachen sind Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Fahrzeuge und Zubehör werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Gebrauchte Fahrzeuge weisen insbesondere dem Alter bzw. dem Kilometerstand entsprechende Verschleißerscheinungen auf. Etwaig bestehende Hersteller- oder Importeursgarantien werden durch die Verkäufe nicht berührt.

​​​​​​​ALPHABET haftet nicht für Schäden, die Käufern oder Dritten in Zusammenhang mit der Nutzung der AUC entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass aufgrund technischer Mängel abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei ALPHABET eingehen oder berücksichtigt wurden. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass Fahrzeuge/ Zubehör nicht oder nicht zutreffend dargestellt wurden. Soweit es für Wartungsarbeiten und Updates oder ähnliches erforderlich ist, behält sich ALPHABET eine temporäre Außerfunktionssetzung ihrer Auktions-Website und ihres Systems vor.

​​​​​​​ALPHABET haftet Käufern nur bei Arglist bzw. Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

​​​​​​Die in dieser Ziffer 3 enthaltenen Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

4. Schlussbestimmung

4.1 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

​​​​​​​Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Dies gilt auch gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss eines Kaufvertrages ihren Wohnsitz / Firmensitz und gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz / Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4.2 Sprache

​​​​​​​Die Vertrags- und Auktionssprache ist deutsch. Sofern Schriftstücke in anderer Sprache verwendet werden (z. B. Verträge, Geschäftsbedingungen, Handelskorrespondenz) dienen diese nur der Information. Verbindlich ist jeweils allein die deutsche Fassung.

4.3 Salvatorische Klausel

​​​​​​​Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen in ihrer Gesamtheit. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

5. Preisliste Deutschland

5.1 Ersteigerungsgebühr *

Ersteigerungsgebühr 150,00 €

5.2 Servicegebühren

Standgebühren 12,50 €
(ab dem 7. Werkarbeitstag nach Rechnungsstellung je Standtag und Fahrzeug)

* Sämtliche Gebühren gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. zum Zuschlagspreis.

 

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