Dienstwagen zurückgeben
Nach Ende der vertraglichen Laufzeit geht das geleaste Fahrzeug in die Gebrauchtwagenvermarktung. Der Gesamtzustand des zurückgegebenen Fahrzeugs wird auf Grundlage eines Leitfadens beurteilt. Die erforderlichen Reparaturen werden wertmäßig erfasst und in einem Zustandsbericht mit Fotoanlage dokumentiert. Details zur Fahrzeugbewertung und Fahrzeugrücknahme finden Sie in unserem Leitfaden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Am Ende des Leasingvertrages durchläuft ein Fuhrpark den Alphabet Rückgabeprozess. Der Rückgabeprozess für Ihren Firmenwagen ist einfach, nachvollziehbar und transparent.
-
Maximale Transparenz und FairnessSicherung des Qualitätsstandards durch einheitliche Begutachtung
-
Einfache und bundesweit einheitliche ProzesseZertifizierter Rückgabeprozess
-
Klar definierte Bewertungskriterienvon Anfang an
Informieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer bei Alphabet mindestens zwei Wochen vor der geplanten Fahrzeugrückgabe. Halten Sie folgende Informationen bereit: Fahrzeugdaten (z. B. Kennzeichen), genaue Anschrift des Fahrzeugstandorts, Terminwunsch, sowie Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners vor Ort. Ihr Kundenbetreuer stimmt mit Ihnen dann die Rückgabemöglichkeiten ab.
Um sicherzustellen, dass die Rückgabe und/oder der Austausch Ihres Dienstfahrzeuges so reibungslos wie möglich verlaufen, haben wir für Sie diese Checkliste zusammengestellt. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie Alphabet die Fahrzeugrückgabe mitgeteilt bzw. einen Rückgabetermin vereinbart haben und gehen Sie die die Checkliste vor Rückgabe noch einmal durch.
Die Checkliste für die Fahrzeugrückgabe beim Händler finden Sie hier.
Für eine objektive Begutachtung reinigen Sie das Fahrzeug bitte unmittelbar vor der Rückgabe innen und außen. Sollten die Besichtigungsbedingungen für den/die TÜV Süd Sachverständige*n nicht ausreichend sein z. B. Verschmutzung, Nässe, Eis/Schnee, ist eine vollständige Dokumentation der Fahrzeugmängel im Zustandsbericht ggf. nicht möglich. In diesem Fall stellen wir Ihnen die Minderwerte auf Basis eines im Nachgang erstellten Gutachtens in Rechnung.
Nein, laut unserer Checkliste müssen alle Zubehörteile bei der Fahrzeugrückgabe vorliegen. Fehlende Teile werden gemäß Gutachten in Rechnung gestellt. Eine Nachlieferung ist nicht möglich.
Kontaktieren Sie uns