Women in front of BMW EV
Man and woman in a meeting

Neuerungen 2024

2024 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich und im Ausland einige Neuerungen zu.

  • Verkehrswirtschaft
  • Verkehrsrecht
  • Reisen
  • Fragen?
Kontaktieren Sie unsBild von contact

Verkehrswirtschaft

City streets

Die CO2-Bepreisung, welche im Oktober 2022 gültig wurde, wird mit Jahresbeginn 2024 weiter erhöht. Nachdem sie im Jahr 2023 aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise geringer ausfiel als ursprünglich geplant, steigt der Preis 2024 nun wie gesetzlich vorgesehen auf 45 Euro pro Tonne. Im Jahr 2024 zahlt man somit aufgrund der zusätzlichen CO2-Bepreisung an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer in Summe 12,3 Cent pro Liter Benzin und 13,5 Cent pro Liter Diesel. Somit kommt es zu einer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr von 3,4 bzw. 3,7 bzw. Cent pro Liter. 

Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Pkws, welche ab 1. Jänner 2024 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als im Vorjahr. Nur bei sehr leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren oder keiner Steuererhöhung. 

Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. 

Zu einer erhöhten Verschärfung kommt es 2024 ebenfalls in Puncto Sachbezug bei der Privatnutzung von Dienstfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür nun mehr Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2024 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 129 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw) abgesenkt. Für zuvor erstmalig zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt weiterhin kein Sachbezug an.

Laut einem Begutachtungsentwurf soll es im Jahr 2024 eine Erleichterung für Nutzer:innen von E-Firmenfahrzeugen geben. Hat man sich bisher beispielsweise die Kosten für den zu Hause in das Firmen-E-Auto geladenen Strom steuerfrei ersetzen lassen, so war eine Erkennung des Fahrzeugs durch die Ladestation nötig. Es ist rückwirkend mit Jahresbeginn 2023 ausreichend, wenn Lademenge und Ladeort durch das Fahrzeug aufgezeichnet werden oder die eigene Ladestation z. B. mit RFID-Karte bzw. -Chip freigeschalten wird, die/der ausschließlich dem Firmenfahrzeug zugeordnet ist. Durch die stark gestiegenen Strompreise ist 2024 ein steuerfreier Kostenersatz von 33,182 Cent/kWh möglich.

Elektromobilität wird in Österreich 2024 mit 114,5 Millionen Euro gefördert. Die Förderung setzt sich aus dem E-Mobilitätsbonusanteil des Klimaschutzministeriums sowie dem Anteil der Auto- und Zweiradimporteure zusammen.

Privatpersonen bekommen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5.000, für ein E-Motorrad bis zu 2.300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1.800 Euro.

Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gibt es bis zu 30.000 Euro Förderung. Mit weiteren 10 Millionen Euro soll die Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten vorangetrieben werden.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA), welche einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm an CO2 pro Kilometer ausstoßen. Für einen Neuwagen der Mittelklasse um rund 50.000 Euro bedeutet dies ein Plus von 500 Euro ab dem Jahreswechsel. Lediglich einzelne Hybride, vor allem aber Plug-In Hybride, stoßen weniger aus und sind daher von den Teuerungen ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Elektroautos, für welche weiterhin keine NoVA zu bezahlen ist.

Für Neuwagen, die mehr als rund 5,9 Liter Diesel oder rund 6,7 Liter Benzin verbrauchen, wird es zusätzlich kostspieliger. Ab 2024 ist nun für jedes Gramm CO2 pro Kilometer (über 155 Gramm) 80 Euro zu bezahlen. Außerdem wird der maximale Steuersatz für den Prozentsatz der NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn auf 80 Prozent angehoben (2023: 70 Prozent). Diese Verschärfung betrifft jedoch nur wenige Sportwagen.

Es gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2023 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2023, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2024 geliefert wird.

Verkehrsrecht

Man and woman in a meeting

Einführung einer 1-Tages-Vignette:

Diese neue Vignettenkategorie ist ausschließlich digital verfügbar und wird besonders für Urlauber auf der Durchreise interessant sein. Kosten: Pkw 8,60 Euro, Motorräder 3,40 Euro.

Übernahme der digitalen Vignette bei Kennzeichenänderung:

Ebenfalls neu: solange der Zulassungsbesitzer gleich bleibt, ist ein Mal pro Kalenderjahr die Umregistrierung der digitalen Vignette ohne Angabe von Gründen möglich. Das ist besonders beim Fahrzeugwechsel hilfreich, wenn man ein neues Kennzeichen zugewiesen bekommt. Die Umregistrierung kostet 18 Euro.

Menschen mit Handicap bekommen die Jahresvignette und seit 1. Dezember 2023 auch die Streckenmaut kostenlos. Wenn die Daten zur Erlangung einer Gratisvignette im System vorliegen, erfolgt die Ausstellung der Mehrfahrtenkarte automatisch mit der Jahresvignette.

Bei extremer Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 80 km/h im Ortgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) kann das Auto ab März 2024 beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gehört das Auto nicht dem:der Raser:in, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- sowie Mietautos. In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für den:die Fahrer:in eingetragen.

Nach der EU-Typengenehmigungs-Verordnung müssen ab 6. Juli 2024 Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum verpflichtend mit folgenden Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein:

  • Geschwindigkeitsassistent:

    Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird über Kameras oder Infrastruktursignale erfasst. Bei Überschreiten des Limits warnt das Fahrzeug oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits. 
  • Rückfahrassistent:

    Mit Radar, Kamera oder Ultraschallsensoren werden Infos über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte ins Cockpit geliefert.
  • Notbremsassistent:

    Das System muss Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen, in einer nächsten Stufe auch Radfahrende und Fußgänger:innen.
  • Notfall-Spurhalteassistent:

    Droht das Verlassen der Spur, warnt das Fahrzeug zuerst. Beim Verlassen der Spur greift das System aktiv ein und lenkt das Kfz zurück.
  • Notbremslicht:

    Wird stark abgebremst, zeigt das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage die (Not-)Bremsung an. Ausgelöst wird das System durch einen Verzögerungssensor oder das ABS.
  • Müdigkeitswarner:

    Warnt Fahrer:innen bei nachlassender Aufmerksamkeit.
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung:

    Unfallbezogene Parameter vor, während und nach einem Aufprall werden gesammelt und anonymisiert abgelegt. Es darf keine Rückschlüsse auf Fahrzeug oder Lenker:in ermöglichen. Die Speicherung kann nicht deaktiviert werden.
  • "Alkolocks":

    Eine Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren kann die Inbetriebnahme des Kfz durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbinden.

Ob für ein Fahrzeug die Vignette oder die Lkw-Maut zu bezahlen ist, entscheidet anstatt dem "höchst zulässigen Gesamtgewicht" zukünftig die "technisch zulässige Gesamtmasse". Die technisch zulässige Gesamtmasse ist das vom Hersteller angegebene, maximal zulässige Gewicht des Fahrzeugs. Wohnmobile und andere auf 3,5 Tonnen "abgelastete" Fahrzeuge, die nach dem 1. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden, unterliegen künftig also der Lkw-Maut.

 

Damit freie Werkstätten auch weiterhin Zugang zu diebstahlrelevanten Kfz-Bauteilen haben, wurde EU-weit die Plattform SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) geschaffen. 2023 sind die rechtlichen Grundlagen in Kraft getreten, 2024 erfolgt die Umsetzung.

Reisen

Man sitting in driver seat

In Ungarn zeigt sich die Teuerung u. a. bei den Vignetten für die Fahrzeugkategorie D2. Der Preis für die 10-Tagesvignette steigt auf 9.310 Forint (ca.24 Euro). Die Kosten für die Monatsvignette erhöhen sich auf 14.670 HUF (ca. 38 Euro) und der Preis für die Jahresvignette beträgt künftig 81.280 HUF (ca. 210 Euro), was jeweils eine Preissteigerung von rund 16 Prozent ausmacht. Zudem führt Ungarn ab 1. März 2024 eine Tagesvignette ein.

Im Nachbarland Tschechien verteuert sich die Jahresvignette von derzeit 1.500 Tschechischen Kronen auf 2.300 CZK (ca. 90 Euro). Der Preis der Monatsvignette sinkt von 440 CZK auf 430 CZK (ca.17 Euro) und der Preis der 10-Tagesvignette kostet künftig 270 CZK (ca. 11 Euro) statt 310 CZK. Auch Tschechien wird eine neue Tagesvignette anbieten.

Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Die bereits seit langem angekündigte Eintrittsgebühr tritt nun an bestimmten Tagen in Kraft: Künftig müssen Tagesbesucher:innen ihren Ausflug in die Altstadt vorab online reservieren und eine Eintrittsgebühr von fünf Euro bezahlen. 

2024 verschärfen einige europäische Länder ihren Strafkatalog – was teilweise zu höheren Verkehrsstrafen führt.

  • In Tschechien muss man im Falle des Fahrens unter Alkoholeinfluss mit bis zu 25.000 CZK (ca. 1.013 Euro) rechnen, was bisher 20.000 CZK (ca. 810 Euro) ausmachte. 
  • Auch in Italien sind deutlich höhere Strafen für einige Verkehrsdelikte geplant. Grund der Verschärfungen sind die gestiegenen Unfallzahlen.

  • In Polen ist es ab 14. März 2024 möglich, bei bestimmten Verstößen ein Fahrzeug zu beschlagnahmen. Der polnische Gesetzgeber plant für Trunkenheitsfahrten eine Beschlagnahme und Einziehung des Tatfahrzeugs. 

Fragen?

Sie haben Fragen zu den Neuerungen?

Sollten Sie konkrete Fragen zu den Neuerungen 2024 haben, kontaktieren Sie uns gern.

Jetzt Kontakt aufnehmen!