2025: Neue Regelungen und Veränderungen in Österreich
Neuerungen 2025
Mit Jahresbeginn 2025 erhöht sich die nationale CO2-Abgabe von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Dies führt zu einem Preisanstieg von etwa drei Cent pro Liter Kraftstoff. Damit entfallen künftig rund 15 Cent bei Benzin und 16,5 Cent bei Diesel allein auf die CO2-Bepreisung.
Der Klimabonus, ursprünglich als Ausgleich für die CO2-Kosten eingeführt, könnte aufgrund der angespannten Budgetlage jedoch reduziert oder sogar gestrichen werden. Experten warnen, dass die CO2-Abgabe ohne Klimabonus de facto einer Steuererhöhung gleichkäme.
Mit Beginn des neuen Jahres wird die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für zahlreiche Neufahrzeuge erneut angehoben, während bei einigen Modellen keine Änderungen vorgenommen werden. Die Berechnungsgrundlage für die Abgabe führt dazu, dass sowohl besonders effiziente als auch verbrauchsintensive Fahrzeuge betroffen sein können. Maßgeblich ist dabei jedes einzelne Gramm CO2, das in den Fahrzeugdokumenten angegeben wird. Fahrzeuge wie bestimmte Hybrid Modelle, die Mehrheit der Plug-In-Hybride und sämtliche Elektrofahrzeuge bleiben auch 2025 aufgrund ihrer niedrigen oder fehlenden CO2-Emissionen von der NoVA befreit.
Auch 2025 gilt eine Übergangsregelung: Für Neufahrzeuge, die unter die NoVA fallen, bleibt die niedrigere Abgabe gültig, wenn bis spätestens 1. Dezember 2024 ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis zum 1. April 2025 geliefert wird.
Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Kosten für die motorbezogene Versicherungssteuer bei neuen Erstzulassungen im Schnitt um 35 Euro jährlich. Besonders sparsame Fahrzeuge sind von der Erhöhung weniger betroffen, während Elektroautos weiterhin komplett steuerbefreit bleiben. Für bestehende Fahrzeuge ändert sich nichts.
Die steuerlichen Regelungen für die private Nutzung von Firmenwagen werden im kommenden Jahr verschärft. Übersteigt der CO2-Ausstoß eines Firmenwagens einen festgelegten Grenzwert, erhöht sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil von bisher 1,5 Prozent auf 2 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2025 erstmals zugelassen werden, sinkt der CO2-Grenzwert auf 126 Gramm pro Kilometer (gemessen nach WLTP für Pkw und WMTC für Motorräder). Für Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen werden, gelten die dann gültigen Grenzwerte.
Für Elektrofahrzeuge ändert sich hingegen nichts: Sie sind weiterhin vom geldwerten Vorteil befreit. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber das Aufladen eines Elektro-Firmenwagens zu Hause mit 35,89 Cent pro Kilowattstunde steuerfrei bezuschussen.
Die Kosten für die Pkw Jahresvignette steigen 2025 auf 103,80 Euro – erstmals über 100 Euro. Auch die Preise für das Klimaticket Österreich erhöhen sich deutlich: Ein Ticket für Erwachsene kostet künftig 1.179,30 Euro, Tickets für Jugendliche, Senioren und Spezialtarife kosten 884,20 Euro.
Die Abrechnung von beruflichen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird erleichtert. Zusätzlich zu Einzeltickets können nun auch anteilige Kosten von Zeitkarten (z. B. KlimaTicket) steuerfrei ersetzt werden.
Das Kilometergeld wird ab 2025 auf 50 Cent pro Kilometer angehoben – unabhängig davon, ob ein Pkw, Motorrad oder Fahrrad genutzt wird. Für mitfahrende Personen gibt es ebenfalls eine Erhöhung auf 15 Cent. Gleichzeitig steigt der Verkehrsabsetzbetrag auf 487 Euro, um den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen.
Private können sich noch bis zum 31. Mai 2025 für das Förderprogramm 2024 registrieren, sofern Budgetmittel verfügbar sind. Die Einreichung muss spätestens 36 Wochen nach der Registrierung erfolgen.
2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Fahrzeughersteller den Zugang zur OBD-Fahrzeugdiagnose (On-Board-Diagnose) für freie Werkstätten nicht einschränken dürfen. Diese Entscheidung stellt sicher, dass unabhängige Werkstätten auch in Zukunft Fahrzeuge warten und reparieren können, ohne durch herstellerspezifische Barrieren behindert zu werden.
Die EU-Kommission plant für 2025 eine neue Verordnung, die den Zugang zu Fahrzeugdaten konkret regeln soll. Ob die endgültigen Vorschriften eher im Interesse der Fahrzeughersteller oder der KonsumentInnen ausfallen, bleibt abzuwarten. Verbraucherschutzorganisationen und Mobilitätsclubs setzen sich weiterhin dafür ein, die Wahlfreiheit der KonsumentInnen zu wahren und einen fairen Wettbewerb zwischen Herstellern und Serviceanbietern sicherzustellen.
Mit der Einführung der Euro-7-Abgasnorm im Sommer 2024 wurden erste Rahmenbedingungen für die strengeren Emissionsvorschriften festgelegt. Einige Details, wie Grenzwerte für Reifenabrieb oder die genaue Umsetzung des On-Board-Monitorings (OBM), stehen jedoch noch aus. Die weiteren Rechtsakte, die diese Spezifikationen regeln, sollen bis Sommer 2025 finalisiert werden.
Die Euro-7-Abgasnorm zielt darauf ab, die Emissionen von Fahrzeugen weiter zu reduzieren und sowohl Umweltbelastungen als auch gesundheitliche Risiken zu minimieren. Fahrzeughersteller und Zulieferer arbeiten intensiv daran, die neuen Anforderungen zu erfüllen, während VerbraucherInnen auf klarere Regelungen warten, um ihre künftigen Fahrzeugkäufe besser planen zu können.